Microsoft Visio 2013 Professional

Microsoft Visio 2013 Professional
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  • SW16002
  • Nach der Bestellung erhalten Sie automatisiert Ihre Bestellbestätigung. Wenn Sie auch gleich gezahlt haben stehen in Ihrem Kundencenter der Downloadlink und die Lizenz für die Aktivierung bereit.
Kann auf jedem PC mit Windows 7, 8 oder 10 installiert werden. Lebenslange Vollversion, in... mehr
Produktinformationen "Microsoft Visio 2013 Professional"

Kann auf jedem PC mit Windows 7, 8 oder 10 installiert werden. Lebenslange Vollversion, in vielen Sprachen verfügbar.

 

 

Bei Problemen bei der Installation bzw. Aktivierung sind wir ihnen gern behilflich.

Visio 2013 bietet neue Features zum leichteren intuitiven Erstellen von Diagrammen, darunter auch neue und aktualisierte Shapes und Schablonen, verbesserte Effekte und Designs sowie eine Mitverfasserfunktion zur Erleichterung der Teamarbeit. Zudem können Sie durch die Verknüpfung von Shapes mit Echtzeitdaten Ihre Diagramme dynamischer gestalten. Über einen Browser können Sie die Diagramme mit Visio Services in SharePoint dann gemeinsam mit anderen Benutzern verwenden, auch wenn diese Visio nicht installiert haben.

Produktdetails:

Für 1 PC, unlimitierte Dauer
Systemvoraussetzungen: mindestens Windows 7
Einzelplatzlizenz (Retail ESD) Vollversion
updatefähig (solange es von Microsoft zur Verfügung gestellt wird)
Kann bei PC Wechsel wieder installiert und aktiviert werden

 

Lieferumfang per mail:
• Downloadlink für 32/64 Bit, alle Sprachen
• Produktschlüssel + Lizenz (gebraucht)
• Rechnung incl. MwSt.
• Rechtliche Informationen


Wichtig: Es handelt sich um die Downloadversion von Microsoft. Nach dem Kauf erhalten Sie nach Zahlungseingang, per Email Ihren Downloadlink und den Produktkey für die Aktivierung. Die Aktivierung erfolgt direkt auf der Microsoft Seite.

 

Der Produktkey kann problemlos erneut aktiviert werden, auch später wenn Sie z.B. Ihren PC wechseln.

  

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Informationspflichten des Verkäufers vor dem Verkauf gebrauchter Software, gemäß OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Juni 2016 – 5 W 36/16 Rn. 37 ff. = CR 2016, 642 ff.

Anmerkung: Diese Sichtweise des OLG Hamburg ist bislang noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung geworden. Wir halten uns dennoch dran.

Demnach muss ein Verkäufer gebrauchter Software-Lizenzen bereits in seinem Verkaufsangebot potentielle Käufer informieren über:

  • die Lieferkette und die Berechtigung hinsichtlich der angebotenen gebrauchten Software, bzw. der Lizenz (dazu sind wir in der Lage. Wir besitzen zudem das Login des Microsoftkontos auf dem die Lizenzen hinterlegt sind)
  • die Umstände, die zur urheberrechtlichen Erschöpfung des Verbreitungsrechts der gebrauchten Software i.S.d. § 69c Nr. 3 UrhG geführt haben (durch belegbaren Kauf der Lizenz)
  • die Tatsache, dass der Verkäufer und ggf. frühere Inhaber der Softwarelizenz ihre Kopien der Software gelöscht oder sonst wie unbrauchbar gemacht haben (da können wir nur nach Treu und Glauben handeln)
  • das Recht des potentiellen Erwerbers zur Nutzung sämtlicher Aktualisierungen und Updates der Software, die seit dem Ersterwerb der Grundversion herausgekommen sind.
    (Diese erhalten Sie automatisch von Microsoft, solange diese zur Verfügung gestellt wird)

 

Darüber hinaus können wir versichern, dass;

  • Die vertragsgegenständliche Software wurde zeitlich unbefristet erworben und vollständig bezahlt.
  • Keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst.
  • Keinerlei Rechte Dritter an der Software bestehen, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen.
  • Die Software mit Zustimmung des Softwarehändlers im Gebiet der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraums im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht wurde oder Vertragskonform an ein verbundenes Unternehmen des Ersterwerbers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum übertragen wurde
  • Sie den Microsoft Servicevertrag erhalten

 

Die verwendeten Namen, Begriffe und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte der erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.

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