Windows 11 Professional

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Microsoft Windows 11 Professional Retail
Laden Sie Ihr Windows direkt von der Microsoft Seite runter. Sichern Sie den Download auf Stick oder DVD und starten Sie Ihre Neuinstallation. Ein direktes upgrade durch Key Eingabe ist nicht möglich.
Kompatibel mit Office 2019 - 2021
Von Anfang an vertraut
Sie müssen sich nicht erst einarbeiten, denn Startmenü, Taskleiste und Desktop sind Ihnen bestens vertraut. Live-Kacheln stellen Updatestreams von Ihren wichtigsten Inhalten in Echtzeit bereit.
Windows 11 ist mit der Hardware, Software und den Peripheriegeräten, die Sie bereits verwenden, kompatibel. Dank stets aktivierter Updates bleiben Sie bezüglich Funktionen und Sicherheit während der gesamten unterstützten Lebensdauer Ihres Geräts immer auf dem neuesten Stand.
Mindestvoraussetzung:
- CPU:
- AMD : AMD Athlon (auf Basis von Raven Ridge oder neuer, z.B. Athlon Gold 3150C/U/G), Ryzen (ab 2. Gen; bei Notebooks ab Ryzen 3000U/H), Epyc;
- Intel : Intel Atom x6, Pentium Silver/Gold und Celeron G/J/N (ab Gemini Lake, 4000er-Modelle, z.B. Celeron J4005), Intel Core (ausgewählte Modelle der 7. Gen. und alle Modelle ab 8. Gen), Xeon;
- Qualcomm (ARM-Chipsatz) : Qualcomm Snapdragon 850, 7c,7cx, 8cx (alle Generationen);
- RAM: Ab 4 Gigabyte;
- GPU: DirectX 12 kompatibler Grafikchip mit Support für WDDM 2.0 oder höher (zusätzlich Support für Shader Model 6 zur Nutzung der Funktion Direct Storage notwendig),
- Speicher: Mindestens 64 Gigabyte freier Speicherplatz, NVMe-PCI-Express-SSD (nur zur Nutzung der Funktion Direct Storage notwendig);
- System-Firmware: Aktiviertes Trusted Platform Module (TPM) Version 2.0 und aktiviertes Secure Boot;
- Bildschirm: Mindestens neun Zoll Diagonale und 720p-Auflösung (Snap-Assist mit drei oder mehr Fenstern erfordert mindestens 1080p-Auflösung);
- Internetverbindung: Windows 11 Home erfordert bei der Ersteinrichtung eine aktive Internetverbindung und die Anmeldung mittels Microsoft-Konto, um die Einrichtung abzuschließen. Bei allen anderen Editionen, etwa Windows 11 Pro, gibt es keine Pflicht für ein Microsoft-Konto.
Lieferdetails per mail:
Downloadlink 32/64 Bit, multilingual
Produktkey für einmalige Aktivierung
Rechnung mit ausg. MwSt.
Informationspflichten des Verkäufers vor dem Verkauf gebrauchter Software, gemäß OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Juni 2016 – 5 W 36/16 Rn. 37 ff. = CR 2016, 642 ff.
Anmerkung: Diese Sichtweise des OLG Hamburg ist bislang noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung geworden. Wir halten uns dennoch dran.Demnach muss ein Verkäufer gebrauchter Software-Lizenzen bereits in seinem Verkaufsangebot potentielle Käufer informieren über:
- die Lieferkette und die Berechtigung hinsichtlich der angebotenen gebrauchten Software, bzw. der Lizenz (dazu sind wir in der Lage. Wir besitzen zudem das Login des Microsoftkontos auf dem die Lizenzen hinterlegt sind)
- die Umstände, die zur urheberrechtlichen Erschöpfung des Verbreitungsrechts der gebrauchten Software i.S.d. § 69c Nr. 3 UrhG geführt haben (durch belegbaren Kauf der Lizenz)
- die Tatsache, dass der Verkäufer und ggf. frühere Inhaber der Softwarelizenz ihre Kopien der Software gelöscht oder sonst wie unbrauchbar gemacht haben (da können wir nur nach Treu und Glauben handeln)
- das Recht des potentiellen Erwerbers zur Nutzung sämtlicher Aktualisierungen und Updates der Software, die seit dem Ersterwerb der Grundversion herausgekommen sind.
- (Diese erhalten Sie automatisch von Microsoft, solange diese zur Verfügung gestellt wird)
Darüber hinaus können wir versichern, dass;
- Die vertragsgegenständliche Software wurde zeitlich unbefristet erworben und vollständig bezahlt.
- Keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst.
- Keinerlei Rechte Dritter an der Software bestehen, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen.
- Die Software mit Zustimmung des Softwarehändlers im Gebiet der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraums im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht wurde oder Vertragskonform an ein verbundenes Unternehmen des Ersterwerbers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum übertragen wurde
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